Die Leitlinie Birkhuhn wurde von der Universität für Bodenkultur erarbeitet. Sie soll als fachliche Grundlage zur Beurteilung von Bauvorhaben in alpinen Birkhuhnlebensräumen genutzt werden.
Das Birkhuhn (Tetrao tetrix L.) ist im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie als eine jener Vogelarten aufgelistet, die besonders geschützt werden sollen. Dies kann nur erreicht werden, wenn die auch deren Lebensräume erhalten werden.