Artenschutzprojekte

Die Naturschutzgesetze der Bundesländer und einige internationale Schutzabkommen enthalten Bestimmungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten. Eigens für den Schutz gefährdeter Arten entwickelt wurde z.B. Berner Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen und Bonner Konvention.

Wie die Roten Listen zeigen, ist eine rechtliche Sicherstellung allerdings vielfach nicht ausreichend. Daher werden gezielte Schutzmaßnahmen für einzelne Arten gesetzt. In der Praxis nehmen der Schutz einzelner Arten sowie Wiederansiedlungsversuche einen wesentlichen Teil der Arbeit ein.

Ein nachhaltiger Schutz gefährdeter Arten lässt sich nur verwirklichen, wenn die Ansprüche, die Arten an ihren Lebensraum stellt, auch abgedeckt werden können. Als Vorsorgemaßnahme gilt daher, Natur und Landschaft vor erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zu schützen. Dies gilt im besonderem Maße für jene Biotope, die lange Zeit zu ihrer Entstehung oder zu ihrer Regeneration benötigen.

Letzte Änderung: 19.09.2011