Den Artenschutz regeln in Österreich die Naturschutzgesetze der neun Bundesländer mit den entsprechenden Verordnungen.
Von Bedeutung für den rechtlichen Artenschutz in Österreich sind auch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
Die FFH-Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten (Natura 2000) vor. Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung geschützt werden.
Aber auch internationale Konventionen, die sich ebenfalls mit Angelegenheiten des Artenschutzes befassen oder diesen indirekt unterstützten, sind relevant: Berner Konvention, Bonner Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites).