EU-Richtlinien

Österreich hat im Natur- und Landschaftsschutz drei EU-Richtlinien verbindlich umzusetzen: Vogelschutz-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie.

Wesentliches Ziel des europäischen Naturschutzes ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes mit dem Namen "Natura 2000". Es ist die ehrgeizigste Initiative, die jemals zum Schutz des reichen Naturerbes Europas ergriffen wurde! Ein Umweltnetzwerk von rund 18.000 Standorten wurde geschaffen. Diese Gebiete bedecken sie fast ein Fünftel der EU - ein Gebiet, so groß wie Italien und Deutschland.

Die Ausweisung dieser Europa-Schutzgebiete erfolgt nach einheitlichen Kriterien und umfasst die nach der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auszuweisenden Flächen (Natura-2000-Gebiete).

Letzte Änderung: 14.12.2010