Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Die Vogelschutz-Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher(!) wild lebenden Vogelarten in den europäischen Gebieten der EU (ausgenommen Grönland).
Wichtigste Maßnahme zur Erreichung der Ziele der Vogelschutz-Richtlinie ist der Gebietsschutz. Zum Schutz der wild lebenden Vogelarten ist die Einrichtung von Schutzgebieten (Special Protection Areas; Natura 2000-Gebiete) vorgesehen. Diese Schutzgebiete sind von allen Mitgliedstaaten für die in Anhang I aufgelisteten Vogelarten einzurichten.
In Österreich wurden 94 Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie unter Schutz gestellt (Mdl. Mittlg. von M. Dvorak/BirdLife Österreich, Dez. 2006). Die Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie erfolgt in Österreich in den jeweiligen Landesnaturschutz- und -jagdgesetzen.