Gesetze

Naturschutz fällt in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Es bestehen daher neun Landes-Naturschutzgesetze sowie entsprechende gesetzliche Regelungen für Nationalparks.

Nach den Naturschutzgesetzen besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Schutz und zur Pflege der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Bundesgesetzliche Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem betreffenden Bundesländern bei der Errichtung und Erhaltung der Nationalparks. Es sind "Vereinbarungen gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung".

Letzte Änderung: 10.12.2010