
Vor 20 Jahren, am 7. November 1991, haben die UmweltministerInnen der acht Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien sowie der Europäischen Gemeinschaft das «Übereinkommen zum Schutz der Alpen» (Alpenkonvention) im österreichischen Salzburg unterzeichnet. Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Alpenraumes.
Das grundlegende Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Alpen durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik.
Die Konvention bezieht sich auf ein Gebiet mit 191.000km2, das 43 Regionen mit 5.934 Gemeinden umfasst und von rund 13 Millionen Menschen bewohnt wird. Der Alpenbogen zieht sich über eine Länge von 1.200km von den französischen Seealpen hin bis zu den Karawanken zwischen Slowenien und Österreich.
In Österreich haben insgesamt 1.148 Gemeinden Anteil am Alpenbogen. Von den Bundesländern Kärnten, Tirol und Vorarlberg sind alle Gemeinden dabei. Diese 1.148 Gemeinden nehmen rund 30% des gesamten Alpenkonventionsgebiets ein. Zwei Drittel der Staatsfläche (65%), jede zweite Gemeinde (48%) sowie fast jeder zweite Einwohner Österreichs (40%), sind Teil des österreichischen Konventionsgebiets.
Die Alpenkonvention ist kein reines Naturschutzabkommen, sondern hat einen umfassenden Anspruch. Umweltverträgliches Wirtschaften und Handeln aller Beteiligten stehen im Vordergrund. Das bedeutet: Die Grenzen der Belastbarkeit der alpinen Ökosysteme berücksichtigen, Nutzungsansprüche mäßigen, bestehende Belastungen reduzieren, mit Ressourcen haushalten.
Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention werden von den Alpenstaaten in "Protokollen" in den Handlungsbereichen Bevölkerung und Kultur, Berglandwirtschaft, Bergwald, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Luftreinhaltung, Tourismus und Freizeit, Verkehr, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Energie sowie Abfallwirtschaft festgelegt.
Deses Protokoll verfolgt Ziele, die zu den ehrgeizigsten der Alpenkonvention gehören, wie die Erhaltung und die Wiederherstellung der Ökosysteme, den Schutz der Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen, die Sicherung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit der Natur- und Kulturlandschaft.
Der Naturschutz ist ein branchenübergreifendes Thema, welches viele andere Bereiche erfasst, von der Raumplanung bis zum Bodenschutz, von der Wasser- bis zur Energiewirtschaft, von den Produktionsaktivitäten, dem Tourismus und der Land- bzw. Forstwirtschaft bis zur Bildung, Erziehung und Forschung.
Mit diesem Protokoll verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer umfangreichen nternationalen Zusammenarbeit, zur Überprüfung der direkten und indirekten Auswirkungen aller privaten und öffentlichen Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, um sicherzustellen, dass vermeidbare Schäden unterbleiben. Weiters sieht das Protokoll Maßnahmen zum Ausgleich von vermeidbaren Schäden vor. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen die Vorhaben nur dann genehmigt werden, wenn unter Abwägung aller Interessen die Belange des Naturschutzes nicht überwiegen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich im Protokoll zur Sicherung der bestehenden Schutzgebiete durch ein Verschlechterungsverbot. Außerdem sollen neue Schutzgebiete ausgewiesen und dabei insbesondere neue Nationalparks errichtet werden. Besonders wichtig ist das Konzept des ökologischen Verbunds, um Ziele und Maßnahmen für grenzüberschreitende Schutzgebiete besser aufeinander abzustimmen und ein ökologisches Kontinuum im Alpengebiet sicherzustellen.
Auszug aus:
ALPENKONVENTION UND BEST PRACTICES IN DEN ITALIENISCHEN GEMEINDEN. Leitfaden für die Umsetzung der Alpenkonvention, gutes Verwaltungshandeln im Berggebiet und die Lebensqualität der Bevölkerung (2010): 25-26.
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