Bonner Konvention

Die Bonner Konvention ist das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden, wildlebenden Tierarten. Es geht auf eine Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1972 zurück.

Damals kam das Ausmaß der Bedrohung für Tierarten, die weite Strecken zurücklegen und dabei politische Grenzen überwinden, zur Sprache. Es wurde die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit beim Schutz insbesondere von wandernden Tierarten erkannt.

Die Konvention dient der Etablierung koordinierter Schutzmaßnahmen wandernder Tierarten, wie z.B. Regelung der Bejagung entlang der Wanderrouten. Rund 50 Staaten und auch die Europäische Union haben die Bonner Konvention mittlerweile unterzeichnet. Österreichs ist seit 1. Juli 2005 Mitglied der Bonner Konvention.

Im Rahmen der Bonner Konvention wurden zur Stärkung bestimmter Schutzanliegen mehrere Zusatzabkommen entwickelt. Es wurden einige Abkommen abgeschlossen, zum Beispiel zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, zum Schutz der Kleinwale der Nord- und Ostsee, zum Schutz der Fledermäuse in Europa und zum Schutz der Afrikanisch-Eurasischen Wasservögel. Diese Abkommen können unabhängig vom Beitritt zur Konvention unterzeichnet werden.

Letzte Änderung: 07.09.2009