Danube River Protection Convention
Im Jahr 1996 ratifizierte Österreich das Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen. Es kommt im Einzugsgebiet der Donau zur Anwendung.
Das Donauschutzübereinkommen zielt langfristig auf den Schutz der Wasserqualität, die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gewässerökosysteme, die naturnahe Gestaltung der Gewässer und darauf die Menschen vor den Gefahren von Hochwasser zu schützen, und dabei aber auch die Nutzung der Gewässer durch die Menschen weiter zu ermöglichen.
Eines der Ziele ist der Aufbau eines, den gesamten Donauraum deckenden, einheitlichen Gewässerschutzes. Mit der schrittweisen systematischen Entwicklung sowie der Umsetzung des Gewässerschutzes soll ein entsprechender Beitrag zur Entlastung des Schwarzen Meeres geleistet werden.
Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Vermeidung, Überwachung und Verringerung von grenzüberschreitenden Auswirkungen aus Punktquellen und diffusen Quellen gelegt. Zur Bekämpfung unfallbedingter Verschmutzungen an der Donau wurde ein staatenübergreifendes Warn- und Alarmsystem entwickelt, dessen österreichische Zentrale in Tulln angesiedelt ist.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) mit Bürositz in Wien bildet die organisatorische Drehscheibe der Umsetzung. Vertragsparteien sind Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Moldawien, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, die Ukraine, Ungarn und die EU. Jugoslawien hat das Übereinkommen ratifiziert.