Die Inhalte der Europäischen Landschaftskonvention wurden auf Initiative des Kongresses der lokalen und regionalen Behörden des Europarates von einer Arbeitsgruppe erarbeitet.
Die Beschlussfassung der Konvention erfolgte im Jahr 2000 durch das Ministerkomitee des Europarates. Am 1. März 2004 trat die Konvention in Kraft.
Ziel der Konvention ist die Weiterentwicklung der Landschaft anstelle Landschaftszerstörung. Die Konvention spricht sich für eine gezielte Landschaftsentwicklung auch in sogenannten alltäglichen, städtischen und beeinträchtigten Landschaften aus.
Voraussetzungen dafür sind Bewusstseinsbildung sowie Charakterisierung der Landschaften unter Berücksichtigung aller Aspekte, insbesondere Kultur und Tradition.
Von den 46 Mitgliedstaaten des Europarates haben elf Staaten dieses Instrument gemeinsamer Bemühungen zur Erhaltung des Europäischen Natur- und Kulturerbes weder unterzeichnet noch ratifiziert. Zu diesen Staaten zählen unter anderem Albanien, Bosnien-Herzegowina, Monaco und Russland. Auch Österreich ist der Europäischen Landschaftskonvention bislang nicht beigetreten.