Das gesamte Leben auf der Erde ist Teil eines großen zusammenhängenden Systems. Biodiversität ist der Ausdruck für diese Lebensvielfalt. Sie ist überall zu finden und umfasst alle Gene, Tier- und Pflanzenarten sowie Ökosysteme und Landschaften. Sie beinhaltet beispielsweise Wälder, Lebensräume der gemäßigten Zonen, Böden, Nutzpflanzen, Haustiere, Wildarten und Mikroorganismen. Biodiversität fasst die ganze Vielfalt aller lebender Organismen sowie deren Lebensräume, von den Genen bis zur Biosphäre, zusammen.
Die gesamte Menschheit hängt von dieser Lebensgemeinschaft – der Biosphäre – ab. Elemente der Biosphäre sind die gesamten Ökosysteme, einschließlich aller Lebewesen und ihrer Lebensräume. Auch wir Menschen sind nur ein Element der Biosphäre.
Österreich zählt zu den landschaftlich vielfältigsten und artenreichsten Ländern Europas. Das Zusammentreffen verschiedener biogeographischer Regionen und die kleinräumige Gliederung ermöglichen eine hohe Anzahl von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen.
Die Vielfalt aller biologischen Erscheinungsformen ist eine wesentliche Grundlage für das Leben auf der Erde. Biologische Vielfalt umfasst den Reichtum aller Lebensformen: die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Arten und Lebensräume (Ökosysteme). Die Artenvielfalt zeigt sich in der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, Pilze, Flechten und Mikroorganismen. Jede Art beinhaltet eine unglaublich große Menge an genetischer Information.
Die Bedeutung der biologischen Vielfalt erkennend, haben im Juni 1992 zahlreiche Staaten am Weltgipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro (Brasilien) das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) unterzeichnet. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1995 in Kraft.
Die wichtigsten Anliegen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind:
Um dem weltweiten Verlust biologischer Vielfalt (Gene, Arten und Lebensräume) und um der weiteren Degradation von Ökosystemen entgegen zu wirken, beschlossen die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention im Jahr 2002 das „2010-Ziel“: Die Rate des Verlustes der biologischen Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 signifikant reduziert werden. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde 2001 ein noch strengeres Ziel festgelegt:
Der Verlust an biologischer Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 gestoppt werden!