Gene

Bei vielen Arten ist eine große innerartliche Vielfalt zu finden. Diese befähigt die Arten, auf unterschiedlichen Standorten und unter wechselnden Klimaverhältnissen zu leben. Viele Arten haben spezielle Ökotypen ausgebildet, die an den spezifischen Standort angepasst sind. Ihre Vorkommen sind besonders schutzwürdig.

Auf Grund der unterschiedlichen Standortverhältnisse sind typische Kulturlandschaften mit den an den Standort angepasste Kulturpflanzensorten (z.B. regionale Sorten und Formen bei Obstbaumarten) und Nutztierrassen (z. B. Original Pinzgauer, Tiroler Grauvieh, Ennstaler Bergschecken. Mangalitzaschwein, Kärntner Brillenschaf, Tauernscheckenziege, Noriker etc.) entstanden, die es zu erhalten gilt.

In der Forstwirtschaft gehört die Sicherung und der Aufbau von Beständen mit heimischen Baumarten, die an die jeweiligen Standortverhältnisse besonders gut angepasst sind, zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Der Erhalt spezieller Ökotypen oder Herkünfte wird durch Naturverjüngungsverfahren sichergestellt.

Biodiversitätsziel 2010 – der Countdown für die Erhaltung von Arten, Genen und Ökosystemen läuft!

Die Vielfalt aller biologischen Erscheinungsformen ist eine wesentliche Grundlage für das Leben auf der Erde. Biologische Vielfalt umfasst den Reichtum aller Lebensformen: die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Arten und Lebensräume (Ökosysteme). Die Artenvielfalt zeigt sich in der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, Pilze, Flechten und Mikroorganismen. Jede Art beinhaltet eine unglaublich große Menge an genetischer Information.

Die Bedeutung der biologischen Vielfalt erkennend, haben im Juni 1992 zahlreiche Staaten am Weltgipfel der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro (Brasilien) das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) unterzeichnet. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1994 in Kraft.

Die wichtigsten Anliegen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind:  

  • Der generelle Schutz der biologischen Vielfalt (Gene, Arten, Ökosysteme),
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie
  • die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Um dem weltweiten Verlust biologischer Vielfalt (Gene, Arten und Lebensräume) und um der weiteren Degradation von Ökosystemen entgegen zu wirken, beschlossen die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention im Jahr 2002 das „2010-Ziel“: Die Rate des Verlustes der biologischen Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 signifikant reduziert werden. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde 2001 ein noch strengeres Ziel festgelegt:

Der Verlust an biologischer Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 gestoppt werden!

Letzte Änderung: 22.12.2009