Schutzgebiete

Stopptafel am Oberen Stinkersee im Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel.

Eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes ist der Gebietsschutz. Teile von Natur und Landschaft können gemäß den Naturschutzgesetzen der Bundesländer durch Verordnung zu Schutzgebieten erklärt werden.

Der Gebietsschutz zählt gemeinsam mit dem Artenschutz und der ökologisch nachhaltigen Nutzung zu den Säulen eines umfassenden Naturschutzes. Zu den Aufgaben und Zielen der Schutzgebiete gehört u.a. der Schutz der biologischen Vielfalt, der Natur- und Kulturlandschaften, abiotischer Ressourcen aber auch Grundlagen- und angewandete Forschung sowie Information und Umweltbildung.

Etwa 25% Österreichs sind naturschutzrechtlich geschützt. Wobei sich die Schutzauflagen für die Schutzgebietskategorien und auch für jedes einzelne Gebiet unterscheiden und in jeder Verordnung eigens angeführt werden. Die Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei sind selbst in Gebieten der strengen Kategorie "Naturschutzgebiet" meist im bisherigen Umfang gestattet. Interessenskonflikte zwischen den Naturschützern und den Landnutzern kommen daher immer wieder vor.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes gewährleistet jedoch nicht, dass diese auch erhalten bleibt. Auf ein zielgerichtetes, gebietsbezogenes Management muss daher besonderes Augenmerk gelegt werden. Unter Management ist in diesem Zusammenhang die Erarbeitung und Umsetzung naturschutzfachlich ausgelegter Pläne und Projekte zu verstehen. Aber auch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Kontrolltätigkeiten zur Durchsetzung der Schutzbestimmungen sind Teil des Managements.

Ökologische Vernetzung anstreben

Schutzgebiete stellen Knoten in einem Netzwerk von Korridoren dar. Ohne diese Korridore sind sie jedoch ökologische Inseln, die aufgrund ihrer Kleinräumigkeit auf Dauer nicht nachhaltig den Erhalt vieler Arten sichern können.

"Vor allem die größeren, weit wandernden Wildtiere beanspruchen häufig Kulturlandschaften und Nutzwälder, so dass mit starren Schutzvorstellungen eine ungenügende Wirkung erzielt wird. Deshalb sind neben den Schutzbestrebungen im engeren Sinn, auch flächige Maßnahmen zur Ökologisierung der Land- und Forstwirtschaft notwendig" (Pfister, Internationale Konferenz der Alpinen Schutzgebiete, Berchtesgaden, 2003).

Letzte Änderung: 14.11.2008