
In Österreich kommen über zehn verschiedene Schutzgebietskategorien vor. In allen Bundesländern gibt es Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmäler. Andere Kategorien wie Geschützter Landschaftsteil, Naturpark oder Ruhegebiet bestehen nur in einigen Bundesländern.
Die Verordnung eines Gebietes zum Schutzgebiet ist der erste Schritt, um seltene, gefährdete Lebensräume sowie von Tier- und Pflanzenarten zu bewahren und zielgerichtet zu entwickeln.
Mit der Verordnung alleine erzielt man jedoch noch keinen dauerhaften Schutzeffekt auf die Schutzgüter. Außerdem sind in vielen alten Verordnungen die Schutzbestimmungen nur vage formuliert. Auf ein zielgerichtetes, gebietsbezogenes Management muss daher besonderes Augenmerk gelegt werden.