LIFE ist das Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft für Umwelt- und Naturschutz.
Im Mittelpunkt von LIFE+ steht die Förderung des 6. Umweltaktionsprogramms der EU mit den vorrangigen Themenbereichen "Klimawandel", "Natur und biologische Vielfalt", "Gesundheit und Lebensqualität" sowie "Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall".
LIFE+ umfasst drei Programmbereiche:
Der Programmbereich "Natur und biologische Vielfalt" dient nicht nur zur Förderung der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Deren Umsetzung wird aber weiterhin bei LIFE+ eine wesentliche Rolle einnehmen. Gefördert werden aber auch z.B. Beiträge zur Stärkung der Wissensbasis für die Entwicklung, Beurteilung und Bewertung von Gemeinschaftspolitik und -gesetzgebung im Bereich Natur und biologische Vielfalt.
Der Teilbereich "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" enthält sehr viele umweltpolitisch relevante Themenbereiche: Klimawandel, Wälder, Luftqualität, Umwelt und Gesundheit, Lärm und Öko-Innovationen. Bevorzugt werden jene Projekt gefördert, die Synergien zwischen verschienen Politikbereichen schaffen.
Der Teilbereich "Information und Kommunikation" ist keinem spezifischen Thema zugeordnet. Er fördert Vernetzungsmaßnahmen von Akteuren und dient dem besseren Informationsaustausch.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Projektantrag. Dieser muss den formalen und inhaltlichen Vorgaben von LIFE+ entsprechen. Die Projekte müssen von gemeinschaftlichem Interesse sein, indem diese einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Programmziele leisten. Es unter LIFE+ nur jene Maßnahmen förderfähig, die nicht den Förderkriterien und inhaltlichen Schwerpunkten anderer Förderprogramme entsprechen.
Die LIFE+ Anträge können in deutscher Sprache verfasst werden. Laut Antragsleitfaden muss lediglich das Formblatt B1 in englischer Sprache verfasst werden (eine Kopie der deutschen Originalfassung kann jedoch beigefügt werden). Die Anträge müssen in Österreich über die Ämter der Landesregierungen eingereicht werden.
LIFE+ ist für den Zeitraum 2007 bis 2013 gültig. Jeder Mitgliedstaat wird anhand von definierten Kriterien ein Budgetanteil zugewiesen, der durch Projekte ausgeschöpft werden kann. Falls nicht ausreichende, förderfähige Projektanträge aus dem jeweiligen Mitgliedstaat eingereicht werden, stehen die verbleibenden Mitteln anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Dowloads
Links
Sechstes Umweltaktionsprogramm der EU (Englisch)
Events in Europe (Homepage European Commission)
LIFE - nature conservation in action (YouTube)
Sonstige Förderprogramme
Netzwerk Naturschutz & Ländliche Entwicklung (Österreich)
Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013