Ergebnisse und Schlussfolgerungen der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES CoP15)

Doha, Katar

13. bis 25. März 2010

Den kommerziell wertvollsten Arten, und jenen mit hohem emotionalem Wert, zeigte Doha die Grenzen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).

An vorderster Front stehen Meeresarten die durch kommerzielle Nutzung bedroht sind und wo alle Listungsanträge abgelehnt wurden. Das betrifft den Blauflossenthunfisch zu dem Monaco eine Listung in CITES Anhang I, der kommerziellen Handel verbietet, beantragte. Andere betroffene Arten waren Haie (Hammerhai- und Riesenhai-Arten, Weißspitzen-Hochseehai, Heringshai und Dornhai) und Rote Korallen die alle durch eine Listung in CITES Anhang II, wo kontrollierter kommerzieller Handel erlaubt ist, stärkeren Schutz bekommen sollten. Sogar ein Dokument für einen generell effektiveren Schutz von Haien und Stachelrochen wurde nur in abgespeckter Version angenommen. 

Obwohl beim Blauflossenthunfisch die Kriterien für eine Anhang I Listung klar erfüllt sind, stemmten sich unter anderem auch die Mittelmeerländer der EU gegen eine sofortige Anhang I Listung und verhinderten somit eine Unterstützung Monacos durch die 27 EU Mitgliedsländer, was bei einer CoP15 Abstimmung ein Stopp der kommerziellen Nutzung bewirkt hätte. Der Versuch der EU, durch ihre Ratsentschließung eine Anhang I Listung zwar grundsätzlich zu unterstützen aber mit strengen Auflagen zu verknüpfen (zeitlicher Aufschub des in Kraft Tretens der Listung, neuerliche Evaluierung der Fischpopulation, etc.), konnte nur als Versuch gewertet werden, eigene Fischereiinteressen zu schützen. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Glaubwürdigkeit der EU in CITES nachhaltig schädigen - nicht nur im Sinne der Bewirtschaftung ihrer eigenen Meeresressourcen, sondern auch in ihrer Rolle als Vermittler, die sie in der Vergangenheit bei CITES Vertragsstaatenkonferenzen des Öfteren konstruktiv wahrnehmen konnte. Dieser Verlust an Glaubwürdigkeit wurde zusätzlich verstärkt, indem Spanien und Holland nach später politischer Weisung gegen die eigene EU Position stimmten, was auch dem Vertrauensverhältnis zwischen den EU Staaten abträglich ist und einen gefährlichen Präzedenzfall setzt. Und letztendlich bekam die EU mit ihren eigenen Anträgen zur Listung in Anhang II des Dorn- und Heringshais nach CoP14 (2007) auch bei CoP15 eine Abfuhr.

Ob der vor und während CoP15 entstandene öffentliche Druck nun ausreicht, um die für den Blauflossenthunfisch zuständige Fischereiorganisation ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tuna) zur Vergabe von nachhaltigen Quoten zu veranlassen, wird sich zeigen.

Das zweite Artenschutzthema das bei CITES CoPs immer dominiert ist der afrikanische Elefant. Hier stehen sich seit 20 Jahren zwei verbitterte Gegner gegenüber: auf der einen Seite Verbreitungsländer im südlichen Afrika mit relativ guter Regierungsführung, vergleichsweise niedriger Korruption mit stabilen oder wachsenden Elefantenpopulationen im Anhang II und dem Anliegen, aus nachhaltiger Nutzung ihrer Populationen notwendige Gelder für Schutzprojekte und Infrastrukturentwicklung zu lukrieren. Auf der anderen Seite Verbreitungsländer in Zentral- und Westafrika mit meist schlechter Regierungsführung, hoher Korruption, stark bedrohten Elefantenpopulationen im Anhang I und Gegner des Konzeptes der nachhaltigen Nutzung.

Diskussionen zum afrikanischen Elefanten werden weiterhin von primär politischen und tierschutzrelevanten Überlegungen und nicht von fachlichen Aspekten getragen. Vernünftige Beschlüsse zum Elefanten, die auch tatsächlich zu einem koordinierten Vorgehen aller Arealstaaten führen würden, sind daher bei den CITES-Vertragsstaatenkonferenzen weiterhin nicht möglich. Auch die Europäische Union war vor allem zur beantragten Herunterlistung der Elefantenpopulation in Sambia tief gespalten, trotz WWF Unterstützung, aber vereint in ihrer Opposition zu einem ähnlichen Antrag seitens Tansania. Hier zeigte sich auch die Schwierigkeit, populäre Arten von Anhang I auf Anhang II herunterzulisten, unabhängig von der Schlüssigkeit der wissenschaftlichen Argumente. Dass ein weiterer Rohelfenbeinabverkauf durch Sambia und Tansania verhindert wurde ist zu begrüßen – somit kann die laufende MIKE-ETIS Evaluierung der Auswirkungen von bisherigen CITES Beschlüssen zu Rohelfenbeinabverkäufen auf Wilderei und illegalem Elfenbeinhandel ungestört abgeschlossen werden (MIKE = Monitoring of the Illegal Killing of Elephants; ETIS = Elephant Trade Information System).

Die seitens der USA beantragte Anhang I Listung des Eisbären polarisierte, aber letztendlich setzte sich die Position durch, dass die biologischen Kriterien für eine Listung in Anhang I nicht gegeben sind, dass der Klimawandel und der damit verbundene Habitatverlust die wesentliche Bedrohung darstellt, dass das Management der Populationen in Verbreitungsländern (Kanada, Grönland, Norwegen Russland), mit Ausnahme weniger Gebiete in Kanada, gut ist und dass der begrenzt stattfindende kommerzielle Handel (ausschließlich aus Kanada) nicht zugenommen hat und für die Art keine zusätzliche Belastung darstellt. Kanada wurde jedoch darauf verwiesen, dass Jagdquoten streng kontrolliert und den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen müssen.  

Wenn man in CITES von einer Listung auf einen höheren Anhang spricht ist das nicht als Erfolg zu bewerten, wie das einige NGOs tun, sondern zeugt von einem Scheitern nicht nur der nationalen sondern auch der internationalen CITES Kontrollen. Arten können letztendlich nur effektiv geschützt werden, wenn die betroffenen Menschen vor Ort die Listung unterstützen und nationale Kontrollmaßnahmen effektiv sind. Ob eine Herauflistung in einen höheren Schutzanhang auch zu den erwarteten Erfolgen führt ist jedoch in den wenigsten Fällen bekannt. Auch das Gegenteil kann eintreten, und tat es auch schon des Öfteren, und man kann nur hoffen, dass die Listung des Zagros-Molch (Iran) in den Anhang I die Art für den illegalen Handel nicht attraktiver macht sondern dass die nationalen und internationalen Handelskontrollen der zunehmenden Bedrohung Einhalt gebieten.

Ungelistete Arten die wegen Übernutzung in den Anhang II aufgenommen wurden inkludieren Schwarzleguane (Guatemala), Rotaugenlaubfrösche (Honduras + Mexiko), der Satanskäfer (Bolivien) und Pflanzen aus Brasilien (Rosenholz), Argentinien (Heiligenholz) und Madagaskar (diverse Arten). Somit werden Dokumentenpflicht und Nachhaltigkeitsprüfungen bei der Ausfuhr (und bei der Einfuhr in die EU) Kontrollmaßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen.

Herunterlistungen von Anhang I auf Anhang II, also Erfolge bei CoP15, beschränken sich auf Arten die weder mit großen wirtschaftlichen Interessen noch mit Emotionen verbunden sind. Betroffen sind das Beulenkrokodil in Mexiko und Belize, und das Nilkrokodil in Ägypten. Drei Pflanzenarten wurden aus dem Anhang II gestrichen.

Der Tiger (Anhang I), dessen Wildpopulationen von 100.000 Exemplaren zu Beginn des 20. Jhdts. auf derzeit etwa 3.300 Exemplare geschrumpft sind und dessen Knochen in der traditionellen asiatischen Medizin eine große Rolle spielen, stellt eine der größten Herausforderungen für CITES dar. Es wurde zwar einem Dokument zu verstärktem Tigerschutz zugestimmt, aber wie auch bei CoP14 (2007) legten die wenigsten der 13 Tiger Verbreitungsländer die geforderten Berichte vor, nach denen ihre nationalen Implementierungsmaßnahmen evaluiert werden können. Vertrauen in den politischen Willen der Verbreitungsländer zum effektiven Schutz ihrer Tiger bleibt daher weiterhin fraglich.

Wie die Tiger stellen auch Nashörner CITES auf eine große Probe (Spitzmaulnashorn Anhang I, südliches Breitmaulnashorn in Südafrika und Swasiland in Anhang II). Ihr Produkt (Horn) hat in der asiatischen Medizin einen sehr hohen Marktwert und wird zunehmend Bestandteil organisierter Kriminalität. Stark steigende illegale Bejagung hat die Populationen vor allem in Simbabwe, aber auch in Südafrika, in den letzten Jahren reduziert. Ein bei CoP15 verabschiedetes Dokument weitet die Verantwortung nationaler Kontrollen bei Nashörnern sinnvollerweise von Ausfuhr- auf Einfuhrländer aus. Ausschlaggebend für den nachhaltigen Schutz dieser Arten bleibt aber politischer Wille für effektive Kontrollmaßnahmen auf nationaler Ebene.

CoP15 hinterlässt zwei bleibende Eindrücke: (1) für kommerziell sehr wertvolle Arten, zusätzlich zu Fischen auch jene dessen kommerzielle Produkte in alten Traditionen verankert sind (Elefanten - Elfenbein, Tiger - Knochen, Nashörner - Horn), verbleiben internationale Handelskontrollen, unabhängig des Schutzanhanges, ohne einen effektiven nationalen Vollzug weitgehend wirkungslos; und (2) die Nutzung von Arten ist meist alte Tradition und in Entwicklungsländern eine Überlebensfrage. Zumindest bei terrestrischen Arten sind daher nationale Kontrollmaßnahmen nur dann effektiv, wenn sie sich nicht gegen die Existenzsicherung der lokalen Bevölkerung richtet sondern ihnen durch nachhaltige Nutzung den notwendigen Anreiz bietet die bedrohten Arten auch dementsprechend zu schützen.     

 

Für weitere Details siehe  www.cites.org.

Information: 

Dr. Max Abensperg-Traun

BMLFUW

 

Letzte Änderung: 31.03.2010