Chaos im Artenschutz

Chaos im Artenschutz
Rechtlicher „Fleckerlteppich“: Neun Bundesländer mit 27 unterschiedlichen Naturschutz-, Jagd- und Fischereigesetzen

Immer wieder kommt es zu Problemen aufgrund widersprüchlicher Formulierungen in den Naturschutz-, Jagd- und Fischereigesetzen der Länder. Naturschutzbund, WWF und BirdLife haben deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, um die größten Missstände im Österreichischen Artenschutz-Rechtssystem aufzuzeigen.

 Download Studie

Allein schon das Fehlen eines Naturschutzgesetzes auf Bundesebene birgt Spannung: Neun Bundesländer regeln „ihren“ Naturschutz auf unterschiedliche Weise – die Tiere halten sich aber nicht an die Ländergrenzen. Hinzu kommt, dass auch das Jagd- und das Fischereigesetz den Umgang mit bestimmten Arten regeln. Auch diese sind Ländergesetze. Naturschützer müssen sich bei ihrer Arbeit also Österreich weit mit 27 verschiedenen Gesetzen auseinandersetzen. Hinzu kommen noch weit mehr angelagerte Verordnungen. Die drei Naturschutzorganisationen Naturschutzbund, WWF und BirdLife haben nun den Juristen und Biologen Volker Mauerhofer beauftragt, sämtliche Ländergesetze in Bezug auf den Artenschutz zu vergleichen. Sie wollen damit auf dringend notwendige Änderungen aufmerksam machen.

Viele Bundesländer unterwerfen sich im Artenschutz noch immer vollständig dem Jagdrecht sowie dem Fischereirecht, selbst bei EU-rechtlich geschützten Arten. Weiters weisen sowohl die Jagd- als auch die Fischereigesetze vielfach immer noch EU-widrige Vorschriften auf. So dürften zum Beispiel mehr als die Hälfte aller in österreichischen Jagdgesetzen als „Wild“ aufgeführten Vogelarten, wie z.B. die Taggreifvögel, dort laut geltendem EU-Recht gar nicht drinnen stehen.

Auch die Unterschiede in den Jagdstrafsätzen sind teilweise grotesk und werden von den Naturschutzorganisationen angeprangert. „Strafen für den Abschuss einer ganzjährig geschonten Art können sich zwischen den Bundesländern ums Zehnfache unterscheiden“, sagt Christian Pichler vom WWF.

Und BirdLife-Geschäftsführer Gerald Pfiffinger ergänzt: „Für unsere Arbeit zum Schutz von ´ziehenden´ Arten sind diese vielen verschiedenen Landesgesetze nicht praktikabel. Die jetzt vorliegende Studie bietet uns den längst notwendigen rechtlichen Überblick für die tägliche NGO-Arbeit.“

Naturschutzbund-Geschäftsführerin Birgit Mair-Markart sagt abschließend: „Um Artenschutz zu ermöglichen braucht es einen stabilen rechtlichen Rahmen. Diese Studie hilft uns in unserer Arbeit, sie zeigt aber auch die großen Schwachstellen in unserem Rechtssystem auf. Wir wollen damit gemeinsam den Anstoß geben, die rechtliche Basis für den Artenschutz zu verbessern.“


Kontakt:

 Mag. Dagmar Breschar
NATURSCHUTZBUND Österreich
Museumsplatz 2 *5020 Salzburg
 www.naturschutzbund.at 

Letzte Änderung: 18.10.2011