Die EU-Kommission hat am 20. Juli einen Vorschlag für eine Neufassung der EU-Artenschutzverordnung vorgelegt. Diese war nach Ansicht der Kommission notwendig, da die Verordnung bereits mehrfach überarbeitet wurde und nicht mehr klar verständlich gewesen sei. Außerdem musste die Verordnung an den Lissabon-Vertrag und die neuen Arbeitsweisen der EU angepasst werden. Die Artenschutzverordnung trat 1987 in Kraft und wurde letztmalig 1996 überarbeitet.
Die Artenschutzverordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Der Handel soll so weit kontrolliert werden, dass das Überleben von heimischen wildlebenden Tieren und Pflanzen nicht gefährdet ist. Damit werden das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen sowie mehrere europäische Schutzbestimmungen umgesetzt. [DNR, ih]
DNR: Artenschutz wird neugefasst
Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (pdf)