„Wer A sagt muss auch B sagen: Wir wollen für Umwelt und Klimaschutz den Ausbau der Erneuerbaren Energie, dafür müssen wir auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und unnötige Steine aus dem Weg räumen. Das UVP Gesetz haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die heute beschlossene Novelle macht UVP-Verfahren in Zukunft schneller, einfacher und genauer“, so Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich der heute im Ministerrat beschlossenen Novelle.
Mit der Novelle kommt es zu Verbesserungen für die Umwelt: So wird etwa der Abbau von Schiefergas UVP-pflichtig. Und das sogar schon für Probebohrungen. Weiters gibt es zukünftig auch klarere Richtlinien für die UVP-Pflicht von mittleren Flusskraftwerken. Im Gegensatz dazu ist der Weg frei für kleinere Ökoenergie-Anlagen, sprich es gibt keine Umweltverträglichkeitsprüfung für kleine Windanlagen auf Hausdächern.
Ein weiterer Vorteil, den die Novelle mit sich bringt, ist, dass die Verfahren rascher abgewickelt werden können. Künftig kann es freiwillige Prüfungen statt Einzelfallprüfungen geben. Das schafft schnellere Klarheit für alle Beteiligten und erspart Vorprüfungen, wenn z.B. aufgrund der Projektgröße klar ist, dass eine UVP stattfinden muss. Auch die Einreichung von Unterlagen wird vereinfacht, es müssen zukünftig nicht alle Unterlagen gleich zu Beginn gebracht werden. Neu ist auch, dass ab jetzt NGOs die Möglichkeit haben, eine Beschwerde gegen Entscheidung der UVP-Behörde an den Umweltsenat einzubringen, wenn diese feststellt, dass keine UVP-Pflicht vorliegt.
Mit der Novelle wollen wir den Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie schaffen und Verbesserungen für Umwelt, Mensch und Wirtschaft erreichen. Mit der Beschwerdemöglichkeit für NGOs haben wir auch den Aspekt der Bürgerrechte berücksichtigt. So können wir unsere hohen Umweltstandards erhalten und unseren erfolgreichen Weg im Sinn der Umwelt, der Menschen und auch der Wirtschaft fortsetzten“, so Berlakovich abschließend.
| Barbara Frank | |